Geldauflagen und Bußgelder
Als Strafrichter und Staatsanwälte können Sie dazu beitragen, mit Ihren Geldauflagen und zugewiesenen Bußgeldern den Aufbau geeigneter Versorgungsstrukturen zu unterstützen, die auf die Bedürfnisse von Menschen mit Demenz ausgerichtet sind.
Ziel der Dt. Alzheimer Gesellschaft Landesverband Bayern e. V. ist es, die Lebensqualität von Menschen mit Demenz und deren Angehörigen zu verbessern, sie in ihrer Selbstständigkeit und Selbstbestimmung zu unterstützen und ihnen den Umgang mit der eigenen Erkrankung zu erleichtern. Wir sehen unsere Aufgabe darin, die Interessen von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen zu wahren und zu vertreten und die gesellschaftliche Teilhabe weiter auszubauen und Inklusion zu fördern.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Vertrauen!
Wir erfüllen zuverlässig und transparent alle Voraussetzungen, die für Sie und die Zuweisung einer Geldauflage wichtig sind.
- Die Dt. Alzheimer Gesellschaft Landesverband Bayern ist als gemeinnützig anerkannt (VR 30 10) und wird in den regionalen Listen der Oberlandesgerichte Bamberg, München und Nürnberg geführt.
- Unsere Bankverbindung lautet wie folgt:
Sparkasse Nürnberg
IBAN: DE81 7605 0101 0001 8318 76
BIC: SSKNDE77XXX - Eingehende Zahlungen und Zahlungsverzug werden sofort an Sie weitergemeldet.
- Über Höhe und Verwendung der zugeflossenen Geldauflagen legen wir auf Anforderung jederzeit Rechenschaft ab.
- Die Anforderungen des Datenschutzes werden in jeder Beziehung erfüllt.
Alle Anfragen werden schnell, diskret und gewissenhaft beantwortet.
Ihre direkte Ansprechpartnerin:
Andrea Haug
Tel: 0911 – 44 66 784
E-Mail:
Informationen zu unserer Arbeit
Infoflyer Landesverband zum download
Satzung Landesverband
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Jahresbericht/Freistellungsbescheid
Der Jahresbericht 2023 befindet sich derzeit in Bearbeitung.
Der aktuelle Freistellungsbescheid kann angefordert werden unter E-Mail: