Ambulanter und teilstationärer Bereich
für Ambulante Dienste, Nachbarschaftshilfen, Tagespflegen, Wohngemeinschaften, Demenzinitiativen und Beratungsstellen
Schulungsangebote in Kooperation mit dem Bayerischen Landesausschuss für Hauswirtschaft e.V. (BayLaH) für die Qualifizierung von ehrenamtlichen und nichtehrenamtlichen Helfenden im Rahmen der Angebote zur Unterstützung im Alltag nach den Richtlinien des AVSG.
WICHTIG: Leistungen in diesem Bereich können nur mit den Krankenkassen abgerechnet werden, wenn sich die Qualifikation der in diesem Bereich tätigen Personen nach den gesetzlichen Bestimmungen des AVSG richtet.
NEU Schulungskonzept § 45a SGB XI, ab dem 01.09.2023 in Kraft getreten
auf Basis des Schulungskonzeptes zur Erbringung von Leistungen gemäß § 45a SGB XI des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege und den Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes und des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e. V. zur Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag, ehrenamtlichen Strukturen und der Selbsthilfe sowie von Modellvorhaben zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen nach § 45c Abs. 7 in Verbindung mit § 45d SGB XI vom 24.07.2002 sowie zur Förderung regionaler Netzwerke nach § 45c Abs. 9 SGB XI